Hausverwaltung (SE-Verwaltung) von Wohlfühlimmobilien.
Bei der Hausverwaltung von Sondereigentum gibt es eine klare Trennung zwischen der Gemeinschaft und dem Sondereigentum in der Vermietung. Die rechtlichen Vorschriften für das Sondereigentum in der Gemeinschaft sind im WEG (Wohneigentumsgesetz) festgesetzt, wohingegen das Sondereigentum in der Vermietung an das Mietrecht des BGB gebunden ist.
Wir kennen uns bestens mit delikaten Unterschieden aus und übernehmen eine fachgerechte Hausverwaltung für Ihr Eigentum.
Unsere Dienstleistung hört allerdings nicht bei der Hausverwaltung Ihres Sondereigentums auf. Gerne bieten wir Ihnen auch Service-Leistungen für die Bewirtschaftung und Kapitalziehung Ihres Sondereigentums an. Egal ob Teileigentum (Gewerbe) oder vermietetes Wohnungseigentum: Wir haben die passende Lösung für Ihre individuellen Anforderungen.
Folgende Hausverwaltungsleistungen bieten wir Ihnen an:
Erläuterung Ihrer Rechte und Pflichten
Mieterhöhungen in Ihrem Auftrag beachten und durchführen
Versand von Mahnungen und Kündigungen gegen Mietschuldner
Begleichung der Betriebskostenab-
rechnungen für Ihr Sondereigentum
Abrechnung der Betriebskosten gegenüber Ihren Mietern
Instandsetzung und Instandhaltung Ihres Sondereigentums
Neuvermietung Ihres Sondereigentums
Vertragsabschlüsse mit Versicherungen und Versorgern
Optimierung der Vertragskonditionen in Ihrem Sinne