Als Ihr Hausverwalter übernehmen wir die Rolle des Vertreters Ihrer Gemeinschaft (teilrechtsfähigen Verbandes).
In der Hausverwaltung der Gemeinschaft eines Mehrfamilienhauses, welches aus Wohnungseigentum und Teileigentum bestehen kann, sehen wir keinen Unterschied darin, ob die Eigentümer dort wohnen oder diese als Kapitalanlagen nutzen. Die ordentliche Hausverwaltung einer WEG, welche insbesondere im § 27 WEG (Wohneigentumsgesetze) beschrieben wird, besitzt für Wohlfühlimmobilien die oberste Priorität.
Folgende Mietverwaltungs-Leistungen bieten wir Ihnen an:
Hausgeldabrechnungen und Betriebskosten-
abrechnungen gegenüber dem Mieter
für Eigentümer und Mieter
Mietenbuchhaltung
Kontrolle der Zahlungseingänge
Versand von Mahnungen und Kündigungen gegen Mietschuldner
Mieterhöhungen in Ihrem Auftrag beachten und durchführen
Instandhaltung und Instandsetzung
Modernisierung
Beseitigung und Behebung von Leerstand
regelmäßige Objektbegehungen zur ständigen Werterhaltung
Vertragsabschlüsse mit Versicherungen und Versorgern
Optimierung der Vertragskonditionen in Ihrem Sinne